Schulferien Oberösterreich 2026: alle Ferien und freien Tage

Schulferien Oberösterreich 2026: Die Semesterferien dauern vom 16. bis 21. Februar, die Sommerferien vom 11. Juli bis 13. September 2026. Dazu kommen Oster-, Pfingst-, Herbst- und Weihnachtsferien, die in ganz Österreich gleich sind, und die schulfreien Tage in Oberösterreich.

Stand: Oktober 2026 · Rechtsgrundlage: § 2 Schulzeitgesetz 1985

Andere Jahre: 2027 · 2028 · 2029 · 2030

Ferien Oberösterreich 2026 auf einen Blick

Die Tabelle zeigt alle sechs Ferienzeiten 2026 in Oberösterreich mit Beginn, Ende und Dauer, dazu das Schuljahr, zu dem sie gehören.

Schulferien Oberösterreich 2026
FerienVonBisTageSchuljahr
Semesterferien 6 2025/26
Osterferien 10 2025/26
Pfingstferien 3 2025/26
Sommerferien 65 2025/26
Herbstferien 5 2026/27
Weihnachtsferien 14 2026/27

Abweichungen für einzelne Schulen oder Schularten sind möglich. Die Weihnachtsferien dauern bis 6. Jänner 2027.

Schulschluss und Schulbeginn 2026

Der letzte Schultag vor den Sommerferien 2026 ist in Oberösterreich der Freitag, 10. Juli. Das neue Schuljahr beginnt am Montag, 14. September 2026, dem zweiten Montag im September.

Weitere schulfreie Tage in Oberösterreich 2026

Außerhalb der Ferien gibt es 2026 in Oberösterreich sieben schulfreie Tage von Montag bis Freitag.

Schulfreie Tage in Oberösterreich 2026
DatumTagGrund
Staatsfeiertag gesetzlicher Feiertag
Florianitag Festtag des Landespatrons
Christi Himmelfahrt gesetzlicher Feiertag
Fronleichnam gesetzlicher Feiertag
Nationalfeiertag gesetzlicher Feiertag
Allerseelen Allerseelentag, schulfrei nach dem Schulzeitgesetz
Mariä Empfängnis gesetzlicher Feiertag

Dazu kommen schulautonome Tage, die jede Schule selbst festlegt, und Tage, die die Bildungsdirektion schulfrei erklärt. Alle Feiertage: Feiertage Oberösterreich 2026.

Pflichtschulen in Oberösterreich: das Landesgesetz

Für Volksschulen, Mittelschulen, Polytechnische Schulen und Sonderschulen in Oberösterreich regelt das Oö. Schulzeitgesetz 1976 (§ 2) die Ferien. Laut Bildungsministerium gelten dort üblicherweise dieselben Termine wie an den mittleren und höheren Schulen.

Die Semesterferien beginnen auch an den Pflichtschulen am dritten Montag im Februar. Verlegt werden kann die Woche dort nach § 2 Abs. 2a des Landesgesetzes.

  • An den Pflichtschulen in Oberösterreich kann die Bildungsdirektion schulfreie Tage, die im Unterrichtsjahr nicht vergeben wurden, per Verordnung den Hauptferien zuschlagen (§ 2 Abs. 6 Oö. Schulzeitgesetz 1976).

2026 im Vergleich mit den anderen Bundesländern

Die Semesterferien hat Oberösterreich gemeinsam mit der Steiermark. Die Sommerferien beginnen zur gleichen Zeit wie in Kärnten, Salzburg, der Steiermark, Tirol und Vorarlberg.

Quellen

Die Termine stammen aus der Ferienübersicht des Bildungsministeriums oder, wo es noch keine gibt, aus dem Schulzeitgesetz.

Häufige Fragen zu den Schulferien in Oberösterreich

Wann sind 2026 die Semesterferien in Oberösterreich?

In Oberösterreich sind die Semesterferien 2026 vom 16. bis 21. Februar, von Montag bis Samstag. Zur gleichen Zeit hat die Steiermark frei. Das entspricht der Regel im Schulzeitgesetz für Oberösterreich. Die Angabe stammt aus der Ferienübersicht des Bildungsministeriums. Am Montag danach beginnt das zweite Semester.

Wann ist 2026 Schulschluss in Oberösterreich?

Schulschluss vor den Sommerferien 2026 ist in Oberösterreich am Freitag, 10. Juli. Die Sommerferien beginnen am Samstag danach und dauern bis Sonntag, 13. September, dann beginnt am Montag, 14. September 2026, das neue Schuljahr. Die Sommerferien dauern neun Wochen und zwei Tage, in allen Bundesländern gleich lang.

Gelten die Termine auch für Volksschulen in Oberösterreich?

Die Ferienübersicht des Bildungsministeriums gilt für mittlere und höhere Schulen. Für Volksschulen, Mittelschulen und die anderen Pflichtschulen regelt das Oö. Schulzeitgesetz 1976 die Ferien, laut Ministerium gelten dort üblicherweise dieselben Termine. An den Pflichtschulen in Oberösterreich kann die Bildungsdirektion schulfreie Tage, die im Unterrichtsjahr nicht vergeben wurden, per Verordnung den Hauptferien zuschlagen (§ 2 Abs. 6 Oö. Schulzeitgesetz 1976).

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