Zeitumstellung 2030: Sommerzeit und Winterzeit in Österreich
Zeitumstellung 2030: Die Sommerzeit beginnt am Sonntag, 31. März, um 2.00 Uhr, die Uhren werden auf 3.00 Uhr vorgestellt. Sie endet am Sonntag, 27. Oktober, um 3.00 Uhr, dann gilt wieder die Normalzeit, umgangssprachlich Winterzeit, und die Uhren gehen auf 2.00 Uhr zurück.
Stand: Oktober 2026 · Rechtsgrundlage: BGBl. II Nr. 282/2026
Andere Jahre: Zeitumstellung 2026 · Zeitumstellung 2027 · Zeitumstellung 2028 · Zeitumstellung 2029
Zeitumstellung 2030
- Sommerzeit ab So · 2.00 auf 3.00 Uhr
- Normalzeit ab So · 3.00 auf 2.00 Uhr
Termine der Zeitumstellung 2030
2030 beginnt die Sommerzeit am Sonntag, 31. März, und sie endet am Sonntag, 27. Oktober. Sie dauert 210 Tage.
| Beginn der Sommerzeit | |
|---|---|
| Ende der Sommerzeit | |
| Kalenderwochen | KW 13 und KW 43 |
| Dauer der Sommerzeit | 210 Tage |
| Festgelegt in | BGBl. II Nr. 282/2026 |
Was in den beiden Nächten passiert
Im März fehlt eine Stunde, im Oktober gibt es eine Stunde doppelt. Umgestellt wird jeweils um 1.00 Uhr Weltzeit, in allen Staaten der EU gleichzeitig.
- Sonntag, 31. März: Um 2.00 Uhr springt die Uhr auf 3.00 Uhr. Die Stunde dazwischen gibt es in dieser Nacht nicht, die Nacht ist eine Stunde kürzer.
- Sonntag, 27. Oktober: Um 3.00 Uhr wird die Uhr auf 2.00 Uhr zurückgestellt. Die Stunde von 2.00 bis 3.00 Uhr gibt es zweimal, nach § 2 Abs. 5 Zeitzählungsgesetz mit den Zusätzen A und B (2A und 2B).
Quelle für die doppelte Stunde: § 2 Zeitzählungsgesetz, Abs. 5.
Rechtsgrundlage in Österreich
Normalzeit in Österreich ist die Mitteleuropäische Zeit (§ 1 Zeitzählungsgesetz). Beginn und Ende der Sommerzeit legt die Bundesregierung per Verordnung fest (§ 2 Zeitzählungsgesetz).
Für 2030 gilt die Verordnung der Bundesregierung über die Festlegung von Beginn und Ende der Sommerzeit in den Kalenderjahren 2027 bis 2031 (BGBl. II Nr. 282/2026). Sie setzt die Richtlinie 2000/84/EG zur Regelung der Sommerzeit um. Diese sorgt dafür, dass alle Staaten der EU zur selben Zeit umstellen. Mehr dazu beim Wirtschaftsministerium.
Zeitumstellung von 2026 bis 2031
Die Bundesregierung hat die Termine bis 2031 festgelegt.
Quellen: BGBl. II Nr. 58/2022, BGBl. II Nr. 282/2026.
Häufige Fragen zur Zeitumstellung 2030
Wann ist die Zeitumstellung 2030?
Die Uhren werden 2030 zweimal umgestellt: am Sonntag, 31. März, um 2.00 Uhr auf die Sommerzeit und am Sonntag, 27. Oktober, um 3.00 Uhr zurück auf die Normalzeit. Beide Termine stehen in der Verordnung BGBl. II Nr. 282/2026. Umgestellt wird immer in der Nacht von Samstag auf Sonntag.
Werden die Uhren vor- oder zurückgestellt?
Im März werden die Uhren um eine Stunde vorgestellt, von 2.00 Uhr auf 3.00 Uhr, die Nacht ist eine Stunde kürzer. Im Oktober werden sie um eine Stunde zurückgestellt, von 3.00 Uhr auf 2.00 Uhr, die Nacht ist eine Stunde länger.
Wird die Zeitumstellung abgeschafft?
Vorerst nicht. Die Bundesregierung hat Beginn und Ende der Sommerzeit bis 2031 per Verordnung festgelegt. Auf EU-Ebene hat die Kommission vorgeschlagen, die Zeitumstellung zu beenden, das Europäische Parlament hat zugestimmt, im Rat der Mitgliedstaaten gibt es aber noch keinen gemeinsamen Standpunkt.
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