Auffahrt: Datum 2026 bis 2030 und alle Kantone mit Feiertag

Auffahrt: Auffahrt ist das nächste Mal am Donnerstag, 6. Mai 2027. Der Tag ist in allen 26 Kantonen ein Feiertag.

Auffahrt von 2026 bis 2030

2027 ist Auffahrt am Donnerstag, 6. Mai, 2028 am Donnerstag, 25. Mai.

Auffahrt 2026 bis 2030
JahrDatumWochentagKW
Auffahrt 2026Donnerstag20
Auffahrt 2027Donnerstag18
Auffahrt 2028Donnerstag21
Auffahrt 2029Donnerstag19
Auffahrt 2030Donnerstag22
2031Donnerstag21
2032Donnerstag19

Auffahrt nach Kanton

Alle 26 Kantone nennen den Tag in ihrem Gesetz.

Auffahrt je Kanton
KantonStatus
ZürichFeiertag
BernFeiertag
LuzernFeiertag
UriFeiertag
SchwyzFeiertag
ObwaldenFeiertag
NidwaldenFeiertag
GlarusFeiertag
ZugFeiertag
FreiburgFeiertag
SolothurnFeiertag
Basel-StadtFeiertag
Basel-LandschaftFeiertag
SchaffhausenFeiertag
Appenzell AusserrhodenFeiertag
Appenzell InnerrhodenFeiertag
St. GallenFeiertag
GraubündenFeiertag
AargauFeiertag
ThurgauFeiertag
TessinFeiertag
WaadtFeiertag
WallisFeiertag
NeuenburgFeiertag
GenfFeiertag
JuraFeiertag

Auffahrt: Regel für das Datum

Auffahrt liegt immer 39 Tage nach dem Ostersonntag, an einem Donnerstag.

Ostersonntag ist der erste Sonntag nach dem ersten Vollmond ab dem 21. März, nach kirchlicher Rechnung. Darum wandert der Tag jedes Jahr mit Ostern.

Was an Auffahrt gefeiert wird

Auffahrt ist das Schweizer Wort für Christi Himmelfahrt.

Die Kirchen feiern an diesem Tag, dass Jesus in den Himmel aufgenommen wurde.

Fragen und Antworten

  1. Wann ist Auffahrt 2027?

    2027 ist Auffahrt am Donnerstag, 6. Mai, in der Kalenderwoche 18. 2028 fällt der Tag auf Donnerstag, 25. Mai. 2029 ist der Tag am Donnerstag, 10. Mai. Das Datum wechselt jedes Jahr, die Regel bleibt gleich. Alle Daten stehen in der Tabelle oben.

  2. In welchen Kantonen ist Auffahrt frei?

    In allen 26 Kantonen. Auffahrt ist überall ein gesetzlicher Feiertag. Jeder Kanton nennt den Tag in seinem eigenen Gesetz. In Betrieben, die dem Arbeitsgesetz unterstehen, gelten an diesem Tag die Regeln für Sonntagsarbeit. Die Tabelle oben nennt den Status in jedem Kanton.

  3. Muss ich an Auffahrt arbeiten?

    Auffahrt ist in allen 26 Kantonen ein Feiertag; in Betrieben, die dem Arbeitsgesetz unterstehen, gelten die Regeln für Sonntagsarbeit. Gearbeitet wird nur, wo eine Ausnahme gilt oder eine Bewilligung vorliegt, etwa in Spitälern, im öffentlichen Verkehr oder im Gastgewerbe. Ob der Lohn für den Tag bezahlt wird, regeln Arbeitsvertrag und Gesamtarbeitsvertrag.

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Rechtsgrundlage und Quellen

Stand der Quellen: 28. Oktober 2026. Verbindlich sind allein die amtlichen Texte.