Feiertage Baselland: Daten von 2026 bis 2030 mit Wochentag

Feiertage Baselland: Welche Tage im Kanton Basel-Landschaft frei sind, bestimmt das kantonale Recht; der Bund schreibt nur den 1. August vor. Hier stehen alle Feiertage von 2026 bis 2030 mit Datum und Wochentag.

Feiertage im Kanton Basel-Landschaft von 2026 bis 2030

Die Tabelle zeigt jeden Feiertag des Kantons Basel-Landschaft mit Datum und Wochentag für fünf Jahre.

Gesetz über die Feiertage im Kanton Basel-Landschaft

Die Feiertage des Kantons Basel-Landschaft sind in diesem Erlass geregelt: Gesetz über die öffentlichen Ruhetage und den Sonntagsverkauf, §§ 2 und 10 (SGS 547, Stand 01.12.2019).

Die Gemeinden können weitere Feiertage bezeichnen (§ 3 Ruhetagsgesetz); diese sind keine Feiertage nach Arbeitsgesetz.

Nach Art. 20a Abs. 1 des Arbeitsgesetzes darf der Kanton höchstens acht Feiertage den Sonntagen gleichstellen, nach Kantonsteilen verschieden. Der 1. August kommt nach Bundesrecht dazu.

Gesetzestext: Gesetz über die öffentlichen Ruhetage und den Sonntagsverkauf.

Fragen und Antworten

  1. Welcher Feiertag ist der nächste im Kanton Basel-Landschaft?

    Der nächste Feiertag im Kanton Basel-Landschaft ist der Weihnachtstag am Freitag, 25. Dezember 2026. Der Tag gilt im ganzen Kanton. Die Seite wird täglich neu erstellt, darum stimmt diese Angabe immer für den heutigen Tag. Alle weiteren Daten bis 2030 stehen in der Tabelle oben.

  2. Wie viele Feiertage hat der Kanton Basel-Landschaft?

    Im Kanton Basel-Landschaft sind 2027 neun Tage im ganzen Kantonsgebiet den Sonntagen gleichgestellt, den 1. August eingerechnet. Das Arbeitsgesetz erlaubt jedem Kanton, höchstens acht Feiertage den Sonntagen gleichzustellen, auch nach Kantonsteilen verschieden; dazu kommt der 1. August. Wie viele es in einem bestimmten Jahr sind, zeigt die Seite des Jahres.

  3. Ist der 1. Mai im Kanton Basel-Landschaft frei?

    Ja. Der Tag der Arbeit ist im Kanton Basel-Landschaft ein gesetzlicher Feiertag und den Sonntagen gleichgestellt. Ganz frei ist der Tag der Arbeit in den Kantonen Zürich, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Schaffhausen, Neuenburg und Jura. In den Kantonen Thurgau und Tessin ist er ein öffentlicher Ruhetag.

Weiter mit

Rechtsgrundlage und Quellen

Stand der Quellen: 28. Oktober 2026. Verbindlich sind allein die amtlichen Texte.