Quellen: Bundesrecht, kantonale Gesetze und Ferienpläne

Quellen der Schweizer Seiten: die Bundesverfassung und das Arbeitsgesetz für den Rahmen, die Gesetze der 26 Kantone für die kantonalen Feiertage, dazu die Ferienpläne der Behörden und die Berechnung des Osterdatums.

Bundesrecht

Der Bund legt nur den 1. August als Feiertag fest. Das Arbeitsgesetz erlaubt den Kantonen, höchstens acht weitere Feiertage den Sonntagen gleichzustellen. Die Übersicht des SECO war der Einstieg für die Prüfung jedes Kantons.

Gesetze der 26 Kantone

Jeder kantonale Feiertag ist in der amtlichen Gesetzessammlung des Kantons nachgelesen, Stand 28. Oktober 2026. Wo ein Gesetz etwas offenlässt, steht das auf der Seite des Kantons.

Schulferien der Kantone

Die Schulferien stammen aus den Ferienplänen der kantonalen Bildungsdepartemente und, für die Stadt Zürich und Winterthur, der städtischen Schulbehörden, gelesen am 28. Oktober 2026. Wo die Gemeinden die Ferien festlegen, steht das auf der Seite des Kantons.

Berechnung der Termine

Feste Feiertage stehen mit Tag und Monat im Gesetz. Ostersonntag wird nach dem gregorianischen Kalender berechnet; daraus folgen Karfreitag, Ostermontag, Auffahrt, Pfingstmontag und Fronleichnam. Der Bettag ist der dritte Sonntag im September. Wochentage und Kalenderwochen folgen der Norm ISO 8601, die Woche beginnt am Montag.

Die Seiten werden jeden Tag neu erstellt, damit Angaben wie der nächste Feiertag stimmen.