Schulferien Schwyz: Ferienplan Schuljahr 2026/27 mit Datum

Schulferien Schwyz: Hier stehen die Ferien im Kanton Schwyz für das Schuljahr 2026/27, mit der zuständigen Stelle und den Übersichten der einzelnen Jahre.

Schulferien im Kanton Schwyz nach Schuljahr

Die Tabelle zeigt die Ferien im Kanton Schwyz für ein Schuljahr, jeweils vom Herbst bis zum Sommer.

Ferienplan Schwyz
SchuljahrHerbstWeihnachtenSportFrühlingSommer
2026/27je nach Gemeindeje nach Gemeindeje nach Gemeinde03.05.–14.05.2027–

Die Daten nennen den ersten und den letzten schulfreien Werktag, meist Montag und Freitag; die Wochenenden davor und danach sind ebenfalls frei.

«–»: kein kantonaler Termin oder noch nicht veröffentlicht; «je nach Gemeinde»: mehrere Varianten, siehe die Seite des Jahres.

Schulferien Schwyz nach Kalenderjahr

Für die Jahre 2026 bis 2027 gibt es je eine Übersicht mit allen Ferien und schulfreien Tagen.

Zuständige Stelle im Kanton Schwyz

Die Schulräte der Bezirke und Gemeinden legen die Ferien fest, auf der Grundlage des Rahmenferienplans des Erziehungsrats.

Das Amt für Volksschulen und Sport veröffentlicht eine Zusammenstellung; verbindlich sind die Ferienpläne der Schulräte.

Noch nicht veröffentlicht: Schuljahre 2027/28, 2028/29, 2029/30 und 2030/31.

Nicht mehr online: Schuljahr 2025/26.

Fragen und Antworten

  1. Wann sind die nächsten Schulferien im Kanton Schwyz?

    Die nächsten Ferien im Kanton Schwyz sind die Weihnachtsferien; sie beginnen je nach Gemeinde zwischen Montag, 21. Dezember 2026 und Donnerstag, 24. Dezember 2026. Veröffentlicht hat den Plan das Amt für Volksschulen und Sport. Massgebend ist der Ferienplan der eigenen Schule.

  2. Wer legt die Schulferien im Kanton Schwyz fest?

    Die Schulräte der Bezirke und Gemeinden legen die Ferien fest, auf der Grundlage des Rahmenferienplans des Erziehungsrats. Das Amt für Volksschulen und Sport veröffentlicht eine Zusammenstellung; verbindlich sind die Ferienpläne der Schulräte. Die Daten nennen den ersten und den letzten schulfreien Werktag, meist Montag und Freitag; die Wochenenden davor und danach sind ebenfalls frei.

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Rechtsgrundlage und Quellen

Stand der Quellen: 28. Oktober 2026. Verbindlich sind allein die amtlichen Texte.