Feiertage Zug 2030: Daten, Wochentage und kantonales Gesetz

Feiertage Zug 2030: Im Kanton Zug sind 2030 neun Tage im ganzen Kantonsgebiet den Sonntagen gleichgestellt, den 1. August eingerechnet. Hier stehen alle Daten mit Wochentag.

Gesetzliche Feiertage 2030 im Kanton Zug

Im Kanton Zug gibt es 2030 neun Feiertage; ein davon fällt auf ein Wochenende.

Feiertage Zug 2030
DatumFeiertagKWGilt
Neujahr1ganzer Kanton
Karfreitag16ganzer Kanton
Auffahrt22ganzer Kanton
Fronleichnam25ganzer Kanton
Bundesfeiertag31ganzer Kanton
Mariä Himmelfahrt33ganzer Kanton
Allerheiligen44ganzer Kanton
Mariä Empfängnis49ganzer Kanton
Weihnachtstag52ganzer Kanton

Gesetz des Kantons Zug

Die Feiertage des Kantons Zug sind in diesem Erlass geregelt: Ruhetags- und Ladenöffnungsgesetz, § 1 (BGS 942.31, Stand 22.08.2025).

Der 1. August gilt nach Art. 110 Abs. 3 der Bundesverfassung in der ganzen Schweiz.

Gesetzestext: Ruhetags- und Ladenöffnungsgesetz.

Feiertage im Kanton Zug von 2026 bis 2030

Im Kanton Zug gelten jedes Jahr dieselben neun Feiertage im ganzen Kanton; nur die Wochentage wechseln.

Feiertage Zug je Jahr
JahrGanzer KantonAm Wochenende
Feiertage Zug 202693
Feiertage Zug 202793
Feiertage Zug 202891
Feiertage Zug 202991
Feiertage Zug 203091

Fragen und Antworten

  1. Wie viele Feiertage hat der Kanton Zug 2030?

    Im Kanton Zug gelten 2030 diese neun Feiertage im ganzen Kantonsgebiet: Neujahr, Karfreitag, Auffahrt, Fronleichnam, Bundesfeiertag, Mariä Himmelfahrt, Allerheiligen, Mariä Empfängnis und Weihnachtstag. Das Arbeitsgesetz erlaubt jedem Kanton, höchstens acht Feiertage den Sonntagen gleichzustellen, auch nach Kantonsteilen verschieden; dazu kommt der 1. August.

  2. Welche Feiertage fallen 2030 im Kanton Zug auf ein Wochenende?

    2030 fällt ein Feiertag im Kanton Zug auf einen Samstag oder Sonntag: Mariä Empfängnis am Sonntag. Wer von Montag bis Freitag arbeitet, gewinnt dadurch keinen freien Tag. Einen Ersatztag für Feiertage am Wochenende kennt das Bundesrecht nicht. Die Wochentage aller Feiertage stehen in der Tabelle oben.

  3. Ist der 1. Mai 2030 im Kanton Zug ein Feiertag?

    Nein. Im Kanton Zug ist der 1. Mai kein gesetzlicher Feiertag; 2030 fällt er auf einen Mittwoch. Gesetzlich frei ist der Tag der Arbeit in den Kantonen Zürich, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Schaffhausen, Neuenburg und Jura. Im Kanton Solothurn ist er ab 12 Uhr frei. In den Kantonen Thurgau und Tessin ist er nur ein Ruhetag.

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Rechtsgrundlage und Quellen

Stand der Quellen: 28. Oktober 2026. Verbindlich sind allein die amtlichen Texte.